Hinweise
Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten
Die Verordnung des Arztes (Alle Krankenkassen anerkannt)
Wenn Sie haben einen Arztbericht, Operationsbericht
Ein Handtuch
Bequeme Kleidung
Rezeptgebühr
Alle die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung leisten. (§32 Abs. 2 in Verbindung §61 Satz 3 SGB V)
Die Rezeptgebühr setzt sich wie folgt zusammen: 10 € je Rezept + 10%-ige Beteiligung der Behandlungskosten. Diesen Betrag leiten wir in vollem Umfang an die jeweilige Krankenkasse weiter.
Über das Rezept: Die Verordnung hat nach Ausstellung eine 28-tägige Gültigkeit. Ausgenommen sind Rezepte auf denen der Arzt explizit darauf vermerkt hat, dass der Behandlungsbeginn später möglich ist.
Terminabsage
Bitte sagen Sie Ihren Termin 24 Stunden im Voraus ab, dass ich den Termin einem anderen Patienten anbieten kann. Bei einer zu späten Absage oder nicht erscheinen muss ich Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.